Saalvermietung
Ihr seid auf der Suche nach einem Ort für eure Feierlichkeiten?
Unser Saal bietet für bis zu ca. 100 Personen Platz. Dies ist u.a. davon abhängig, wie viele Sitzplätze benötigt werden. Ausreichend Mobiliar ist hierfür vorhanden.
Die Kosten belaufen sich pro Tag (Auf- und Abbau zählen nicht dazu) für Mitglieder auf 150€ und für Nichtmitglieder auf 350€. Die Buchung eines Mitglieds für ein Nichtmitglied ist hierbei nicht gestattet. Außerdem muss ein Mitglied mindestens 3 Jahre im Sportverein sein.
Des Weiteren muss das Bier sowie Softgetränke (Wasser, Cola, Fanta etc.) vom Sportverein abgenommen und mindestens 7 Tage vorher vom Sportverein bestellt werden.
Ist die Feier beispielsweise an einem Samstag, kann der Saal am Freitag ab 20 Uhr zum Aufbau genutzt werden und muss am Sonntag bis spätestens 11 Uhr besenrein verlassen sein.
Wenn ihr euch für unseren Saal interessiert, dann schreibt uns einfach eine Mail: info@sv-tappenbeck.de
Hinweis: Der Kalender dient zur Orientierung und Übersicht der Aktivitäten auf dem Sportgelände. Für die Vermietung ist die schriftliche Anfrage notwendig. Alle Angaben in dem Kalender sind ohne Gewähr.
Wir bemühen uns, den Kalender so aktuell wie möglich zu halten, die tägliche Aktualisierung ist aber nur bedingt realisierbar.
Der Mieter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Geräte, Maschinen und anderes Inventar, die durch den SV Tappenbeck e.V. bereitgestellt werden, sorgfältig zu behandeln und im Ursprungszustand an den SV Tappenbeck e.V. zurück zu geben. Selbiges gilt für den Außenbereich und den Parkplatz. Der Mieter hat den Sachschaden am Eigentum des SV Tappenbeck e.V., den er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und den Personenschaden voll umfänglich zu ersetzen. Alle bestehenden Mängel sind dem SV Tappenbeck e.V. umgehend zu melden.
Der SV Tappenbeck e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit der Vertreter des SV Tappenbeck e.V. oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit der SV Tappenbeck e.V. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Belegungsplan Sportheim Tappenbeck
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